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Miethaus-Verwaltung

 
Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse
  • Suche und Auswahl des Mieters bei freiwerdenden Wohnungen
  • Besichtigung des Mietobjektes und Verhandlung des Vertrages bis zur Unterschriftsreife
  • Abschluss von Mietverträgen nach aktueller Rechtssprechung
  • Einzug von Mietzinsen einschließlich Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen und etwa vereinbarter Umsatzsteuer auf ein für das Verwaltungsobjekt angelegtes Girokonto
  • Jährliche Abrechnung mit dem Mieter über dessen Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlungen
  • Ständige Kontrolle von eingehenden Mietzinsen sowie Anmahnung von rückständigen Mietzinsen und Abrechnungsschulden.
  • Durchführung von Mieterhöhungen
  • Entgegennahme von Mietkautionen und Anlage auf einem vom Vermögen des Immobilienverwalters getrennten Kautionssparkonto sowie deren Rückzahlung bei Beendigung des Mietverhältnisses
  • Übergabe der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses sowie Rücknahme der Räume nach Beendigung unter Verwendung eines Übergabe- bzw. Abnahmeprotokolls 
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung jeglicher Ansprüche des Eigentümers gegen Mieter aus Mietvertragsverhältnissen nach Rücksprache mit dem Eigentümer.

Abschluss weiterer zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Objektes erforderlichen und zweckmäßigen Verträge

  • Einholen von Angeboten
  • Abschluss von Verträgen nach Rücksprache mit dem Eigentümer, insbesondere von Hausmeisterverträgen, Versicherungsverträgen, Wartungsverträgen, Energielieferungs-verträgen, Entsorgungsverträgen sowie sonstigen zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Verträge
  • Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Verträge

Finanz- und Vermögensverwaltung

  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  • Datenerfassung und Datenpflege
  • Führung der erforderlichen personen- und sachbezogenen Konten und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Mieter
  • geordnete Aufbewahrung von Belegen
  • Rechnungswesen
  • monatliche/vierteljährliche/jährliche Abrechnung (je nach Vereinbarung) als Einnahmen-/Ausgaben mit Nachweis des Kontostandes
  • jährliche Abrechnung als Einnahmen-/Ausgabenrechnung mit Nachweis des Kontostandes für den Steuerberater.
  • Zahlungsverkehr 
  • eigenes objektbezogenes Girokonto 
  • regelmäßige Auszahlungen an den Eigentümer
  • Zahlungen an Dritte

Technische Verwaltung

  • Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des Objektes erforderlichen Maßnahmen. Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
  • Einholen von Angeboten
  • Auftragsvergabe gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Eigentümer
  • Überprüfung der Arbeiten und ggfs. Abnahme
  • Rüge festgestellter Mängel
  • Betreuung der Abwicklung im Schadensfall
 

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Dieser Artikel wurde am 19.04.2024 gedruckt und befindet sich im Internet unter folgender Adresse:
http://www.immobilien-am-gasteig.de/de/verwaltung/mietshaus.php  

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